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#Neues aus der Industrie
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Die überarbeiteten G8-Richtlinien der IMO sind in Kraft getreten
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DESMI Ocean Guard CompactClean ist seit September 2018 zugelassen
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Das DESMI Ocean Guard CompactClean BWMS war eines der ersten BWMS, das die IMO-Typenzulassung nach dem IMO BWMS-Code erhielt. Die Zulassung wurde am 21. September 2018 erteilt und beinhaltet keine betrieblichen Einschränkungen des BWMS in Bezug auf Salinitäten, Wassertemperaturen oder Haltezeiten.
"Wir haben uns schon seit geraumer Zeit auf den IMO BWMS-Code konzentriert", sagt Rasmus Folsø, CEO DESMI Ocean Guard A/S
"Unsere Kunden brauchen die beste Lösung, die auf die Zukunft vorbereitet ist und die richtigen Zulassungen hat. Totale Konformität und Funktionsfähigkeit ohne Einschränkungen ist unerlässlich".
Laut Rasmus Folsø wird diese Fokussierung von den Kunden belohnt
"Im Laufe des Jahres 2020 haben wir einen soliden Anstieg unseres Auftragseingangs erlebt, und unsere Position als einer der Marktführer wurde gefestigt".
Die Entwicklung der IMO G8-Leitlinie zum BWMS-Code und was sie bedeutet
Ein wichtiger Teil des IMO-Ballastwasser-Übereinkommens ist seit dem ersten Tag die Richtlinie für die Genehmigung von Ballastwasser-Managementsystemen (BWMS), auch G8 genannt.
Formell hieß diese Leitlinie MEPC.174(58), und sie wurde am 10. Oktober 2008 angenommen. Obwohl diese frühe Richtlinie signifikante und detaillierte Beschreibungen der durchzuführenden Tests und der Verfahren enthielt, die zu befolgen sind, um einem BWMS eine IMO-Typgenehmigung zu erteilen, wurde im Laufe der Jahre deutlich, dass die Richtlinie verbessert werden könnte. Schiffseigner machten zunehmend die Erfahrung, dass nach dieser Richtlinie zugelassene BWMS nicht immer die erwartete Leistung erbrachten, wenn sie auf ihren Schiffen installiert und betrieben wurden.
In dem Bemühen, die Anforderungen an die Typenzulassung von Ballastwasser-Managementsystemen (BWMS) robuster zu gestalten, wurden die ursprünglichen IMO-Richtlinien für die Zulassung von Ballastwasser-Managementsystemen (G8) (MEPC.174(58)) überarbeitet und am 28. Oktober 2016 wurden diese überarbeiteten G8-Richtlinien (MEPC.279(70)) von der IMO angenommen.
Diese überarbeiteten Richtlinien enthielten mehrere Klarstellungen und auch strengere Anforderungen an die erforderlichen Typgenehmigungsprüfungen, alles mit dem Ziel, ein robusteres und leistungsfähigeres BWMS zu gewährleisten. Einige der bedeutenderen neuen Anforderungen waren:
1. Landbasierte Tests sind in allen drei Salinitäten erforderlich, wenn das BWMS für den Einsatz in allen drei Salinitäten zugelassen werden soll.
2. Während der Erprobung an Bord des Schiffes sollte das BWMS so installiert werden, dass es während der 6-monatigen Testperiode für alle Ballastoperationen des Schiffes verwendet werden kann.
3. Es sollte dokumentiert werden, dass das BWMS während der Testperiode an Bord für den gesamten Ballastbetrieb des Schiffes eingesetzt wurde und nicht nur für die 5 vorgeschriebenen Tests an Bord.
4. Testeinrichtungen sollten vom Hersteller des BWMS unabhängig sein.
Lesen Sie hier mehr: https://www.desmi.com/news/the-imo-revised-g8-guidelines-has-entered-into-force/