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Normen für die Verschrottung von Kranteilen und Komponenten
Ausführliche Fragen und Antworten
Normen für die Verschrottung von Kranteilen und Komponenten - einfacher Überblick
Krane, die zum Heben und Bewegen schwerer Lasten eingesetzt werden, haben verschiedene Komponenten, die sich mit der Zeit aufgrund ihres ständigen Einsatzes abnutzen. Um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten, ist es wichtig zu wissen, wann verschlissene Teile ersetzt werden müssen. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Verschrottungsnormen für Krankomponenten:
Haken: Wird verschrottet, wenn er gerissen, verformt oder um 10 % oder mehr abgenutzt ist oder wenn die Öffnung 15 % der ursprünglichen Größe überschreitet.
Geschmiedeter Haken: Muss ersetzt werden, wenn er gerissen ist, wenn der Verschleiß im Arbeitsbereich 10 % erreicht oder wenn sich die Öffnung um 15 % vergrößert.
Riemenscheibe: Muss verschrottet werden, wenn die Rillenwand um 20 % abgenutzt ist, wenn starke Risse vorhanden sind oder wenn der Flansch beschädigt ist.
Bremsrad: Bei einem Verschleiß von mehr als 40 % (Heben) bzw. 50 % (Laufen) der ursprünglichen Dicke oder bei tiefen Kratzspuren oder Rissen.
Hauptträger: Wenn er stark durchhängt oder mehrere Risse aufweist, kann er nach einer Sicherheitsbewertung verschrottet werden.
Rad: Wird verschrottet, wenn es Risse aufweist oder wenn die Lauffläche oder der Spurkranz um mehr als 50 % seiner ursprünglichen Dicke abgenutzt ist.
Drahtseil: Sollte ersetzt werden, wenn es beschädigt oder stark abgenutzt ist.
Regelmäßige Inspektionen und rechtzeitiger Austausch tragen dazu bei, dass Krane sicher und effizient arbeiten.