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Kenia führt ab 3. August verbindliche ACD-Voranmeldung ein – ACD-Code muss im Konnossement stehen

Branchennews

Gemäß einer Bekanntmachung der Kenya Revenue Authority (KRA) muss ab dem 3. August 2026 für alle Containerladungen mit Bestimmung Kenia vor der Verladung an Bord die Advance Cargo Declaration (ACD) durchgeführt werden. Es ist ein 15‑stelliger ACD-Referenzcode zu beantragen und klar im endgültigen Original-Frachtbrief (Bill of Lading) anzugeben. Bei Nichteinhaltung drohen Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Geldstrafen und die Gefahr der Zurückhaltung der Ware.

Besonders zu beachten ist, dass ACD und PVOC/COC zwei voneinander unabhängige Systeme sind, die von der KRA bzw. dem Kenya Bureau of Standards überwacht werden. Für eine Sendung müssen beide Verfahren vollständig durchlaufen werden – keines darf fehlen.

Für den ACD-Antrag erforderliche Unterlagen: Konnossementsentwurf, Handelsrechnung, Frachtrechnung und Zollausfuhrdeklaration. Alle Kernangaben wie Warenbezeichnung, Menge, Gewicht und Wert müssen in allen Dokumenten übereinstimmen, da sonst Prüfverzögerungen oder die Ablehnung der Anmeldung drohen.

Die im Juli von Tian’an übernommenen Kundenaufträge aus Kenia befinden sich derzeit in Produktion. Als erste Lieferungen nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften wird Tian’an die Mitteilungen der Reedereien aufmerksam verfolgen, zeitnah mit den Spediteuren abstimmen und die ACD-Meldeanforderungen sowie die Details der Dokumentenabstimmung vorab klären, um die konforme Abwicklung der Versendungen und eine reibungslose Zollabfertigung und Lieferung der Ware sicherzustellen.
(Quelle: Kenya Revenue Authority, offizielle Mitteilung von Maersk)

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