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#Neues aus der Industrie
TIANJIN ZWINSOFT TECHNOLOGY CO., LTD. HAT DIE MARKENEINTRAGUNGSBESCHEINIGUNG DER EUROPÄISCHEN UNION ERHALTEN
Kürzlich hat unser Unternehmen - Tianjin Zwinsoft Technology Co., Ltd. - erfolgreich die Marke "Zwinsoft" und das "Certificate of Registration" des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) erhalten.
Der Erwerb des EUIPO kann das Image unserer internationalen Marke festigen, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt stärken und die Verbreitung der Produkte beschleunigen. Es handelt sich um einen immateriellen Vermögenswert des Unternehmens, der anzeigt, dass die Produkte von ZWINSOFT das EUIPO über das Meer hinweg erreicht haben, was auch bedeutet, dass die Marke ZWINSOFT offiziell aus dem Land in die Welt hinausgegangen ist!
Tianjin Zwinsoft Technology Co., Ltd. wird den Aufbau der nationalen ökologischen Zivilisation umfassend unterstützen und professionelle technische Unterstützung bieten, um den Kampf gegen die Umweltverschmutzung zu gewinnen. "Mit Wissenschaft und Technologie im Dienste des Umweltschutzes" wird sich das Unternehmen auch weiterhin für die Förderung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen einsetzen, Technologie, Erfahrungsvorsprung und große Märkte im In- und Ausland integrieren und sich zu einem führenden Unternehmen in der Umweltüberwachungsbranche entwickeln.
Q1: Was ist das EUIPO?
A1: Am 20. Dezember 1993 verabschiedete die Konferenz der Europäischen Union die Verordnung über die Antwort der Europäischen Gemeinschaft auf die Markenfrage, kurz CMTR. Das Vereinigte Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und andere EU-Länder haben begonnen, ein Markensystem einzuführen, das in allen EU-Ländern verwendet wird (bis zum 1. Juli 2013 hat sich die EU auf 28 Länder erweitert).
Das EU-Markenamt hat am 1. Januar 1996 begonnen, Anmeldungen von EU-Marken zu akzeptieren. Die Schutzdauer einer EU-Marke beträgt zehn Jahre und kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden. Die Anmelder von EU-Marken sind nicht auf Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten beschränkt. Auch Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten, die der Pariser Verbandsübereinkunft und der Weltorganisation für geistiges Eigentum beigetreten sind, können Marken anmelden.
F2: Für welche Mitgliedsländer ist das EUIPO zuständig?
A2: Zu den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft gehören derzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, das Vereinigte Königreich, die Tschechoslowakei, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, die Slowakei, Rumänien und Bulgarien (das 2007 beigetreten ist).
Sobald die Marke beim EUIPO eingetragen ist, wird sie also von den oben genannten 27 Ländern geschützt, wodurch die komplizierten Eintragungsverfahren in den einzelnen Ländern entfallen.