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NIMF-15: das unverzichtbare Pflanzenschutzkennzeichen für Exportpaletten
Die internationale Norm, die den sicheren Warenverkehr garantiert – und wie UBS Ihnen hilft, sie einzuhalten.
Die NIMF-15-Norm (ISPM-15), die von über 100 Ländern übernommen wurde, regelt die Verwendung von Holzverpackungen, um die Verbreitung von Schädlingen zu verhindern. Ihre Einhaltung ist verpflichtend, und Verstöße können zu Zollverzögerungen, Geldbußen oder sogar zur Vernichtung der Ware führen.
Wichtige Anforderungen
Die Norm schreibt zwei zentrale Bedingungen vor:
• Pflanzenschutzbehandlung des Holzes – durch Hitzebehandlung (HT) oder dielektrische Erwärmung (DH). Die Verwendung von Methylbromid (MB) ist aufgrund seiner Umweltauswirkungen zunehmend eingeschränkt.
• Offizielle IPPC-Kennzeichnung, die dauerhaft, gut lesbar und beständig sein muss. Sie enthält das Logo, den Ländercode, die Nummer des zugelassenen Betriebs und die Art der Behandlung.
Ein schlecht gedruckter oder kaum sichtbarer Stempel kann eine Palette ungültig machen und die gesamte Logistikkette gefährden.
Die Herausforderung der Kennzeichnung
Viele Hersteller stehen vor Druckproblemen: schwer lesbare Stempel, wenig beständige Tinten oder falsche Abmessungen führen zu Zollablehnungen und zusätzlichen Kosten.
Die UBS-Lösung
Um dem entgegenzuwirken, hat UBS den Drucker APLINK HRX GS05 entwickelt, der direkt auf Holz in anspruchsvollen Industrieumgebungen drucken kann.
Dieses System gewährleistet eine klare, dauerhafte und NIMF-15-konforme Kennzeichnung und verfügt zudem über EPAL-Zertifizierung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
• Garantierte Normkonformität.
• Kostensenkung durch weniger Zwischenfälle oder Ablehnungen.
• Höhere Produktivität in den Verpackungslinien.
UBS unterstützt Sie dabei, die NIMF-15-Norm sicher, präzise und effizient zu erfüllen, damit Ihre Paletten jederzeit exportbereit sind